Im Bereich "meine Steuersätze" können Sie das Land Ihres Firmensitzes hinterlegen. Die Steuersätze werden an dieser Stelle automatisch ausgelesen. Auftretende Hinweise oder Fehler werden unter "Achtung" angezeigt.
Umsatzsteuer
Steuersätze
Steuerausweisung für B2C innerhalb EU
Ausführliche Informationen zur Besteuerung im Zielland finden Sie in unserem Blockeintrag Ziellandbesteuerung - Entspannt ins EU-Ausland verkaufen und versenden geht auch nach 2021 noch.
Sie haben die Wahl zwischen "USt/MwSt. gem. Ursprungsland (DE) ausweisen" und "USt/MwSt. gem. Zielland ausweisen".
Bei der Option "USt/MwSt. gem. Zielland ausweisen" werden immer die unter "meine Steuersätze" angegebenen Steuersätze als MwSt. verwendet - auch bei einem Rechnungsversand ins Ausland. Diese Option können Sie wählen, wenn Sie innerhalb der EU die Umsatzsteuer-Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Liefern Sie jedoch viel ins Ausland und überschreiten im Jahr die Umsatzsteuer-Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr, so müssen Sie den jeweiligen Umsatzsteuersatz des Ziellandes ausweisen. Dies können Sie über die Option "USt/MwSt. gem. Zielland ausweisen" abbilden.
Um die Ziellandbesteuerung nutzen zu können, müssen alle Konten unter Einstellungen → FiBu → Kontenzuordnung definiert sein.
Dieser Punkt bezieht sich auf Version: wn:hub 23-07